AGB


Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Auftraggebern und Kunden ist uns äußerst wichtig. Wir versuchen deshalb jeden Auftrag individuell nach den Wünschen und Bedürfnissen unserer Kunden im gesetzlichen Rahmen zu gestalten. Deshalb werden unsere Aufträge und Verträge lfd. den jeweiligen gesetzlichen Gegebenheiten angepasst. Alle Verträge und Vereinbarungen sowie Erfolgsprovisionen und Aufwandsentschädigungen richten sich ebenfalls nach
den jeweiligen gesetzlichen Gegebenheiten und werden immer schriftlich vereinbart. Streitigkeiten werden – falls eine gütliche Einigung nicht möglich ist – nach geltendem Gesetz und der laufenden Rechtsprechung geregelt. Steuerliche oder rechtliche Beratungen dürfen wir nicht vornehmen, hierzu verweisen wir weiter auf Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater.

AGB

1. Angebot - Das Immobilienangebot von WABRO Immobilien GmbH (im Folgenden "Makler" genannt) und die von ihr erstellten Unterlagen zum Objekt basieren auf den vom Auftraggeber erteilten Informationen. Der Makler überprüft die vom Auftraggeber erhaltenen Informationen auf deren Richtigkeit nicht, es sei denn, es wird ein gesonderter Auftrag zur Einholung von Auskünften und Überprüfung der Objektangaben erteilt. Der Makler übernimmt daher keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleibt dem Eigentümer vorbehalten.



2. Vertraulichkeit - Alle Angebote in Form von Exposés und sonstigen objektbezogenen Daten in schriftlicher und elektronischer Form sind streng vertraulich und nur für den Interessenten bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden des Interessenten Kenntnis von den Angeboten und kommt es zum Abschluss eines Kauf-/ Mietvertrages des Dritten mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer, ist der Interessent dem Makler gegenüber zum Schadensersatz in voller Höhe der entgangenen Provision verpflichtet.


3. Maklerprovision - a.) Die Tätigkeit des Maklers ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Hauptverträgen gerichtet. Die Provision richtet sich nach dem Wirtschaftswert des Hauptvertrages unter Einschluss aller damit zusammen-hängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäften. Der Anspruch auf Maklerprovision entsteht und wird fällig, wenn durch die beauftragte Nachweis-und/oder Vermittlertätigkeit der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Hauptvertrag zustande kommt. Mitursächlichkeit genügt.

b.) Als Abschluss eines Hauptvertrages gilt es auch, wenn nur der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten etc.) erreicht wird, und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht.

c.) Der Provisionsanspruch bleibt dem Grunde und der Höhe nach bestehen, auch wenn der Hauptvertrag später geändert wird, wegfällt oder nicht erfüllt wird, insbesondere wenn ein Vertragspartner des Hauptvertrages zurücktritt, kündigt oder das vereinbarte Entgelt nach Vertragsabschluss mindert. Ein Provisionsanspruch entsteht somit auch, wenn der Hauptvertrag erst nach Vertragsbeendigung abgeschlossen wird.



4. Provision - Die Höhe der für unsere Tätigkeit geschuldeten Maklerprovision, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ermittelt sich wie folgt:

a.) Bei An-und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen beträgt die Maklerprovision 4,64 % (inkl. MwSt.) des wirtschaftlichen Kaufpreis für den Käufer unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden und Ersatzgeschäften.

b.) Bei Wohnraumvermietung beträgt die Maklerprovision eine Höhe von 2,32 Monatskaltmieten (inkl. MwSt.) für den Vermieter/Auftraggeber.

c.) Bei Anmietung von Gewerberäumen mit einer Mietlaufzeit von unter 5 Jahren beträgt die Maklerprovision 3,48 Monatsnettomieten (inkl.
MwSt.), bei einer Mietlaufzeit ab 5 Jahren und länger 4,64 % (inkl. MwSt.) aus der 10-fachen Jahresnettomiete für den Mieter. Optionsvereinbarungen werden der Laufzeit hinzugerechnet. Bei Staffelmieten gilt die Durchschnittsmiete.

(Definition der Monatsnettomiete: Nettokaltmiete & sonstigen vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen, mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten und Umsatzsteuer.)

d.) Alle genannten Provisionssätze verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (Stand: 01.07.2020). Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen oder verringern, so verändert sich dementsprechend der Provisionssatz.



5. Haftung - a.) Die Haftung des Maklers und dessen Erfüllungsgehilfen für Schäden des Auftraggebers beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden.

b.) Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
6. Weitergehende Rechte

a.) Der Makler ist berechtigt, für beide Hauptvertragspartner entgeltlich tätig zu sein.

b.) Kommt ein Hauptvertrag ohne die Mitwirkung des Maklers zustande, so sind der Vertragspartner und der Kaufpreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen. Ferner ist der Makler berechtigt eine vollständige Hauptvertragsabschrift inkl. aller sich darauf beziehenden Nebenabreden zu erhalten.

7. Pflichten nach GwG - Der Interessent nimmt zur Kenntnis, dass der Makler im Verlauf der geschäftlichen Beziehungen zur Identifizierung und Überprüfung der Identität des Käufers nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet ist. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen 5 Jahre aufbewahren muss. Der Käufer wird dem Makler die erforderlichen Unterlagen auf Nachfrage zur Verfügung stellen.

8. Verbraucherinformationen - Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach VSBG ist der Makler weder verpflichtet, noch bereit.

9. Schlussbestimmungen - a.) Der Makler behält sich das Recht vor, die AGB für künftige Geschäfte jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen AGB zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, wie sie auf der Web-Seite www.wabro-immobilien.de veröffentlicht sind.

b.) Entgegenstehende AGB sind nicht vereinbart und gelten nur, wenn sich der Makler mit ihrer Geltung schriftlich einverstanden erklärt hat.

c.) Im Verkehr mit Kaufleuten ist Schorndorf Erfüllungsort und Gerichtsstand.

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Wenn Sie Fragen zu unseren AGB haben, beantworten wir Ihnen diese gerne.
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